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Neu Dokument-ID: 1281322

Alfred Michael Wolf | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.22 Salzburg (auch in Tirol möglich): Grundverkehrsgesetz 2023 – Inländererklärung gilt nur ein Jahr lang

Rechtliche Grundlagen

Gem § 50 Abs 1 des Salzburger Grundverkehrsgesetzes dürfen Rechte an Grundstücken im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn dem Grundbuchsgesuch beigeschlossen sind:

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