© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 359151
5.5.1 Einleitung
„Vorläufige Plomben“ bzw „Plomben“ weisen darauf hin, dass ein die Liegenschaft(santeile) betreffendes Gesuch (Antrag) beim Grundbuchsgericht eingelangt ist. Eine Plombe verdeutlicht, es gibt offene Anträge, durch die sich in Kürze etwas verändern könnte.