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FORUM Media (red) | Glossar

Tagebuchzahl

In jeder Einlage ist im Weg der automationsunterstützten Datenverarbeitung in der Aufschrift die Tagebuchzahl der jeweils letzten vollzogenen Eintragung unter Beifügung der Jahreszahl als letzte Tagebuchzahl ersichtlich zu machen (§ 14 GUG). Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit der Eintragung ins Grundbuch. Beim Grundbuchsgericht eingelangte Grundbuchseintragungen werden von diesem mit einem Einlaufstempel versehen. Das Datum und die Uhrzeit, die im Einlaufstempel enthalten sind, werden dann im Tagebuch eingetragen und mit der entsprechenden Tagebuchzahl versehen. Das Tagebuch dient als Verzeichnis der eingelangten Eingaben. Die Tagebuchzahl ist in der Aufschrift der entsprechenden Grundbuchseinlage ersichtlich.