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Dokument-ID: 687336
9.2 Teilung
Mit der Grundstücksteilung oder Parzellierung wird ein bestehendes Grundstück geteilt und ein bzw mehrere Grundstücke oder/und Teilflächen (Trennstücke) neu geschaffen (zB das Gst 32 wird geteilt in das Gst 32/1 und 32/2, weiters wird ein Trennstück 1 aus Gst 32 gebildet).