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Teilungsplan
Jede Grenzänderung (Teilung) bedarf der Errichtung von Urkunden und deren Eintragung in Kataster und Grundbuch. Sowohl die neue als auch die alte Grenzsituation muss in einem Teilungsplan dokumentiert werden.
Die grundbücherliche Teilung eines Grundstückes kann nur aufgrund eines Teilungsplanes durchgeführt werden, der
- von einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen,
- von einer Vermessungsbehörde,
- innerhalb ihres Wirkungsbereiches von einer Dienststelle des Bundes oder eines Landes, die über einen Bediensteten verfügt, der das Studium für Vermessungswesen an einer wissenschaftlichen Hochschule vollendet hat und eine praktische Betätigung durch mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Grenzvermessungen für alle Zwecke der grundbücherlichen Teilungen, Ab- und Zuschreibungen nachweist, oder
- innerhalb ihres Wirkungsbereiches von einer Agrarbehörde verfasst worden ist (§ 1 LiegTeilG).
Die aktuelle lagemäßige Darstellung der rechtlichen Grundstückssituation, des Naturbestandes und der Eigentumsverhältnisse sowie der Veränderungsausweis in Tabellenform stellen die zentralen Bestandteile eines Teilungsplanes dar.
In einem Grundbuchsantrag darf nur die Durchführung eines Plans begehrt werden (§ 2 Abs 1 LiegTeilG).