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Neu Dokument-ID: 687375

Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2 Vollmacht

Wenn jemand im Namen eines anderen einschreitet, muss diese Person zur Einbringung des Gesuches bevollmächtigt sein und die Urkunde dem Gesuch beilegen.

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