© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
10.3 Vorläufiges Wohnungseigentum
Das vorläufige Wohnungseigentum gibt dem Alleineigentümer einer Liegenschaft die Möglichkeit, ohne einen Partner „echtes“ Wohnungseigentum vorzubereiten. Es ist ein beschränktes Wohnungseigentum und kann aufgrund der Errichtungserklärung (Wohnungseigentumsstatut) vom Alleineigentümer einer Liegenschaft begründet werden, dabei ist in der Aufschrift des Gutsbestandsblattes die Bezeichnung „Vorläufiges Wohnungseigentum“ einzutragen. Erwirbt jemand vom Alleineigentümer Miteigentum an der Liegenschaft, geht das vorläufige Wohnungseigentum in „endgültiges“ Wohnungseigentum über.