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Dokument-ID: 1281327
3.27 Bei weder rechts- noch grundbuchsfähiger Zweigniederlassung – GB-Eintragung als Liegenschafts-Eigentümerin unzulässig
Rechtliche Grundlagen
Mit 5 Ob 71/18d hat der Oberste Gerichtshof festgesetzt, dass eine Zweigniederlassung weder rechts- noch grundbuchsfähig ist, obwohl sie im Firmenbuch eingetragen ist. Aus § 27 Abs 2, § 84 und § 98 Grundbuchsgesetz ergibt sich, dass juristische Personen unter der im Firmenbuch eingetragenen Firma im Grundbuch einzutragen sind, darunter ist die Firma des Rechtsträgers selbst zu verstehen. Die Eintragung des Rechtsträgers unter der Firma einer Zweigniederlassung scheidet daher aus.