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Neu Dokument-ID: 694723

Judikatur | Entscheidung

1 Ob 213/13z; OGH; 19. Dezember 2013

GZ: 1 Ob 213/13z | Gericht: OGH vom 19.12.2013

Ein im Laufe des 2. Weltkrieges errichteter Luftschutzkeller (Stollenanlage) ist als Superädifikat zu qualifizieren. Eine Dereliktion diesbezüglich muss den darauf gerichteten Willen nach außen deutlich in Erscheinung bringen.

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