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Neu Dokument-ID: 694597

Judikatur | Entscheidung

1 Ob 74/14k; OGH; 22. Mai 2014

GZ: 1 Ob 74/14k | Gericht: OGH vom 22.05.2014

Da die Ersitzung ein außerbücherliches Recht entstehen lässt, ist die (mögliche) Kenntnis des Besitzers vom (fehlenden) Bucheintrag des in Anspruch genommenen Rechts kein Indiz für die Schlechtgläubigkeit (siehe auch 5 Ob 270/03x). Wer aber positiv weiß, welche Umstände einer Ersitzung des Eigentumsrechtes entgegenstehen, kann mangelnde Fahrlässigkeit als Voraussetzung des redlichen Ersitzungsbesitzes schon allein deshalb nicht für sich ins Treffen führen.

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