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Neu Dokument-ID: 694730

Judikatur | Entscheidung

1 Ob 90/13m; OGH; 29. August 2013

GZ: 1 Ob 90/13m | Gericht: OGH vom 29.08.2013

Der Eintritt eines zweijährigen Bauzinsrückstands führt nicht zu einer außerbücherlichen Beendigung des Baurechts, sondern stellt lediglich einen Titel für eine mögliche Eintragung der Endigung des Baurechts dar. Eine nachträgliche Zahlung des Bauzinses kann die bereits eingetretene Verwirkung des Baurechtes nicht rückgängig machen.

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