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Neu Dokument-ID: 1201883

Albert Scherzer | Judikatur | Entscheidung

10 Ob 32/17d; OGH; 14. November 2017

GZ: 10 Ob 32/17d | Gericht: OGH vom 14.11.2017

Ersitzung und Grenzkataster: Grundstücksgrenzen im Grenzkataster sind unverrückbar. Der OGH entschied, dass eine Ersitzung von Teilen eines Grundstücks, das im Grenzkataster aufgenommen ist, gesetzlich ausgeschlossen ist. Das Vermessungsgesetz lässt es nicht zu, dass durch langjährigen Besitz die fixierte Grenze verschoben wird. Außerhalb des Grenzkatasters gelten hingegen die allgemeinen Ersitzungsgrundsätze. Die Entscheidung stärkt die Beständigkeit koordinatenmäßig festgelegter Grenzen und schließt eine Ersitzung jenseits der Katasterlinie aus.

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