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Neu Dokument-ID: 694679

Judikatur | Entscheidung

2 Ob 239/13f; OGH; 22. Jänner 2014

GZ: 2 Ob 239/13f | Gericht: OGH vom 22.01.2014

Bei gerichtlicher „elektronischer“ statt physischer Zustellung: Ausschluss des gesamten 2. Kapitels des ZustellG (§§ 13–17). Ein Hinausschieben der Wirkungen des Einlangens in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers wegen der Ortsabwesenheit des Rechtsanwaltes und seines Kanzleipersonals ist in den maßgeblichen §§ 89a ff GOG nicht vorgesehen.

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