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3 Ob 183/24v; OGH; 26. Februar 2025
Gelöschte Pfandrechte und Insolvenz: Hier hatte die klagende Bank eine Forderung einer anderen Bank beglichen und damit ex lege zwei Höchstbetragshypotheken erworben. Diese Pfandrechte wurden jedoch irrtümlich von der ursprünglichen Bank ein zweites Mal freigegeben und vom Grundbuchsgericht gelöscht. Als der Schuldner wenig später insolvent wurde, versuchte die Klägerin via Löschungsklage die Wiederherstellung ihrer Pfandrechte zu erreichen. Der OGH verneinte dies: Zwar geht eine Hypothek nach Forderungszession automatisch auf den Neugläubiger über, und dieser kann die Grundbuchberichtigung betreiben – muss es aber nicht sofort tun. Unterlässt er dies, handelt er auf eigenes Risiko. Im konkreten Fall würde die beantragte „Löschung der Löschung“ jedoch zu einem materiell unrichtigen Grundbuchstand führen, da die Hypotheken dann ohne aktuellen Titel wiederauflebten. Zudem steht die Insolvenz des Schuldners entgegen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen keine neuen Sicherheiten zugunsten einzelner Gläubiger begründet werden. Die Klägerin hatte das Risiko der unterbliebenen Grundbuchberichtigung übernommen und die 60-tägige Anfechtungsfrist nach Grundbuchslöschung versäumt. Der OGH wies die Revision ab.