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Neu Dokument-ID: 694653

Judikatur | Entscheidung

3 Ob 239/13p; OGH; 19. Februar 2014

GZ: 3 Ob 239/13p | Gericht: OGH vom 19.02.2014

Die bescheidmäßige Zuweisung eines Marktplatzes (also einer bestimmten Grundfläche) durch den Grundeigentümer stellt keine privatrechtliche Besitzeinräumung am dort bereits befindlichen, nicht im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Marktstand als sonderrechtsfähiges Superädifikat dar. Der Bescheid ist weder ein Titel für den Besitz am Marktstand oder für dessen Benützung noch vermag er die Redlichkeit des Erwerbers begründen.

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