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FORUM Media (red) | Judikatur | Entscheidung

5 Ob 105/11v; OGH; 25. August 2011

GZ: 5 Ob 105/11v | Gericht: OGH vom 25.08.2011

Zur Unzulässigkeit der Dereliktion schlichter Miteigentumsanteile

§ 839 ABGB

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin M*****, vertreten durch Dr. Kurt Lehner, öffentlicher Notar in Oberwart, als Verlassenschaftskuratorin in der Verlassenschaftssache nach E*****, zuletzt wohnhaft gewesen in *****, wegen Einverleibung der Herrenlosigkeit von Miteigentumsanteilen ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt als Rekursgericht vom 28. März 2011, AZ 13 R 49/11w, womit über Rekurs der Antragstellerin der Beschluss des Bezirksgerichts Oberpullendorf vom 22. November 2010, TZ 477/2011, bestätigt wurde, den

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