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Neu Dokument-ID: 783771

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 116/14s; OGH; 25. Juli 2014

GZ: 5 Ob 116/14s | Gericht: OGH vom 25.07.2014

Die Tatsache, dass der Grundbuchsantrag sich auf mehrere Haupturkunden stützt und gleichzeitig die Eintragung mehrerer Rechte in mehreren Grundbuchseinlagen begehrt, macht eine Kumulierung noch nicht unzulässig, sofern der Gesetzeszweck der Erledigungsvereinfachung und Fehlervermeidung nicht eindeutig gefährdet ist.

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