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Neu Dokument-ID: 859171

FORUM Media (red) | Judikatur | Entscheidung

5 Ob 170/15h; OGH; 23. November 2015

GZ: 5 Ob 170/15h | Gericht: OGH vom 23.11.2015

Die Streitanmerkung bei der Einverleibung der Löschung eines Pfandrechtes steht mit § 66 GBG im Einklang. Grundbuchstechnisch kann das in der Form durchgeführt werden, dass die ins Verzeichnis für gelöschte Eintragungen übertragene Pfandrechtseintragung nunmehr im Hauptbuch wiederhergestellt wird und dort die Einverleibung der Pfandrechtslöschung eingetragen und die Streitanmerkung vorgenommen wird.

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