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Neu Dokument-ID: 859215

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 22/16w; OGH; 22. März 2016

GZ: 5 Ob 22/16w | Gericht: OGH vom 22.03.2016

Auch für die Berichtigung (§ 136 GBG) durch Rückgängigmachung einer nach den §§ 15 f LiegTeilG vorgenommenen Veränderung gilt, dass der Antrag die vorzunehmenden Grundstückeintragungen verbal zu beschreiben hat und keine amtswegige Erarbeitung aus einer Antragsanlage stattfindet.

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