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Neu Dokument-ID: 783751

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 228/13k; OGH; 21. Februar 2014

GZ: 5 Ob 228/13k | Gericht: OGH vom 21.02.2014

Die Bestimmung des § 9 Abs 6 WEG 2002 normiert die Möglichkeit einer Nutzwertfestsetzung im Einvernehmen aller Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Diese Bestimmung ermöglicht die im Grundbuchverfahren zu beantragende Änderung der Nutzwerte ohne gerichtliche Hilfe (hier: auch Frage der – einzuschränkenden – Bedeutung einer Vorwegzustimmung zu Nutzwertänderungen).

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