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Neu Dokument-ID: 694712

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 229/13g; OGH; 21. Jänner 2014

GZ: 5 Ob 229/13g | Gericht: OGH vom 21.01.2014

Über das normierte Waldteilungsverbot entscheidet nicht das Grundbuch, sondern die zuständige Behörde (hier: zu teilende Grundstück, nur teilweise als Wald ausgewiesen).

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