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Neu Dokument-ID: 859216

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 232/15a; OGH; 18. Mai 2016

GZ: 5 Ob 232/15a | Gericht: OGH vom 18.05.2016

Um den Ausnahmetatbestand im Ausländergrundverkehr, hier im Falle des § 3 Z 1 2. Fall Wr. AuslGEG (Eigentümerpartnerschaft, wenn nur ein Partner die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt) in Anspruch nehmen zu können, muss der Grundbuchsantrag nicht nur auf die Begründung von Miteigentum, sondern auf die Eintragung von Wohnungseigentum gerichtet sein. Die Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum reicht nicht aus.

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