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Neu Dokument-ID: 619449

FORUM Media (red) | Judikatur | Entscheidung

5 Ob 32/12k; OGH; 20. März 2012

GZ: 5 Ob 32/12k | Gericht: OGH vom 20.03.2012

Die Eintragung in das Grundbuch (hier Einverleibung von Wohnungseigentum) ist nur zulässig, wenn die Grundverkehrsbehörde zustimmend entschieden oder eine Negativbestätigung ausgestellt hat. Keinesfalls kann das Gericht diese Fragen selbst entscheiden

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