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Neu Dokument-ID: 694797

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 38/13v; OGH; 18. April 2013

GZ: 5 Ob 38/13v | Gericht: OGH vom 18.04.2013

Solange für ein Rechtsmittel im Grundbuchverfahren keine gesonderte Struktur zur Verfügung steht (welche nach § 10 Abs 3 ERV zwingend einzuhalten wäre), wird dem § 89c Abs 5 GOG dadurch entsprochen, dass das Rechtsmittel im ERV (VJ) als „sonstige Ersteingabe“ mit PDF-Anhang unter Bezug auf die TZ des Erstgerichts eingebracht wird (siehe auch 5 Ob 21/14w).

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