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Neu Dokument-ID: 935045

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 40/17v; OGH; 4. Mai 2017

GZ: 5 Ob 40/17v | Gericht: OGH vom 04.05.2017

Unabhängig von einer vom Gericht oder der Schlichtungsstelle vorgenommenen Nutzwertneufestsetzung bedarf es der Zustimmung aller Miteigentümer, wenn es zu einer Berichtigung der Miteigentumsanteile um mehr als 10 % kommt (unabhängig von einer Parteistellung der übrigen Miteigentümer im Nutzwertneufestsetzungsverfahren). Diese Zustimmungspflicht gilt auch für den Fall der Änderungen im Bestand räumlich aneinander angrenzender Wohnungseigentumsobjekte desselben Eigentümers.

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