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Neu Dokument-ID: 694735

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 78/13a; OGH; 16. Juli 2013

GZ: 5 Ob 78/13a | Gericht: OGH vom 16.07.2013

Vom Fall des Einvernehmens abgesehen, setzt eine Berichtigung iSd § 104 Abs 3 GBG voraus, dass der Vollzugsfehler entweder keine Rechtsfolgen nach sich gezogen hat oder aber ein nachträglicher Rechtserwerb vorliegt, bei dem Vertrauensschutz nicht begründend wirkte.

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