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Judikatur | Entscheidung

5 Ob 8/14h; OGH; 13. März 2014

GZ: 5 Ob 8/14h | Gericht: OGH vom 13.03.2014

Zum Nachweis der Staatsbürgerschaft genügte es nicht, unbeglaubigte Abschriften des Staatsbürgerschaftsnachweises (oder des Reisepasses) unter Verweis auf Urkunden iSd § 5 Abs 1 ERV als PDF-Anhang vorzulegen, vielmehr wären beglaubigte Dokumente auf die in § 10 Abs 2 ERV vorgesehenen Weise einzubringen gewesen (dh mit Urkundenidentifzierungsbegriff bezüglich des für die Urkunde gegebenen Speicherortes [Urkundenarchiv einer öffentlichen Körperschaft]), wobei für den Zugriff auf diese Urkunde die Ermächtigung auszusprechen ist.

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