© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 375729
4.3.2 Allgemeine Einverleibungsvoraussetzungen
Grundbuchskörper
Der Grundbuchskörper muss im Alleineigentum oder im Miteigentum des Pfandgebers stehen. Nach § 457 ABGB erstreckt sich die Hypothek auf alle im Eigentum des Pfandgebers stehenden Teile der Liegenschaft, sodass im Zweifel der gesamte Gutsbestand erfasst ist.