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Dokument-ID: 376019
1.5.2 Das Aufforderungsverfahren gem §§ 4 ff LiegTeilG
Soll ein Grundstück (Trennstück) ohne Zustimmung der Buchberechtigten lastenfrei von einem Grundbuchskörper abgeschrieben werden, so kann der Grundeigentümer die Einleitung eines sog Aufforderungsverfahrens beantragen. Das Grundbuchsgericht verständigt den Buchberechtigten dahingehend, gegen die lastenfreie Abschreibung binnen 30 Tagen vom Tag der Zustellung an Einspruch zu erheben, widrigenfalls die Abschreibung bewilligt wird und der Aufgeforderte sein Recht an dem Grundstück (Trennstück) zugleich mit der Abschreibung verliert (s auch § 25 Abs 1 LiegTeilG).