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Dokument-ID: 377316
1.4 Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum
Zusage Anmerkung
Die bücherliche Anmerkung zeigt an, dass einem bestimmten Wohnungseigentumsbewerber die Zusage der Begründung von Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt, sei es, dass dieses schon besteht, sei es, dass es erst geschaffen werden muss (5 Ob 184/03z, topografische Bezeichnung genügt: 5 Ob 31/07f), zu seinen Gunsten gegeben wurde. Niemand kann sich dann auf die Unkenntnis dieser Tatsachen berufen (Würth/Zingher/Kovanyi, Rz 7 zu § 40 WEG 2002).