© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 376124
8.5.3 Exekutionsrechtliche Fragen
Originale von Notariatsakten werden im Rechtsverkehr durch Ausfertigungen ersetzt. Der Notar darf auch auszugsweise Ausfertigungen erteilen (§ 98 Abs 3 NO). Für den vollstreckbaren Notariatsakt gilt jedoch nach § 102 Abs 2 NO, dass diesem die Exekutionsfähigkeit nur zukommt, wenn eine vollständige Ausfertigung dem Exekutionsgericht vorgelegt wird. Beilagen (zB Vollmacht) dürfen hiebei nicht übergangen werden.