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Dokument-ID: 375603
14 Rangordnung zugunsten eines bestimmten Erwerbers
Die Rangordnung kann nicht nur zugunsten eines bestimmten Eigentumserwerbers, sondern auch zugunsten eines bestimmten Pfandgläubigers eingeschränkt werden (ecolex 1995, 804). Allerdings ist gerade bei der pfandrechtlichen Rangordnung zu beachten, dass diese dann nicht mehr zugunsten eines anderen Gläubigers bei kurzfristigen Umschuldungen ausgenützt werden kann und somit die Eintragungsgebühr verloren sein kann.