© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 377624

Ludwig Bittner - Kurt Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7.13 Sozialversicherungsträger

Nahezu alle Sozialversicherungsträger benötigen für Veränderungen im Bestand von Liegenschaften, insbesondere Erwerb und Belastung oder Veräußerung die Zustimmung des Hauptverbandes und die Genehmigung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es sich nicht um Bagatellfälle handelt (§ 447 ASVG ua)

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Kommentar Grundbuchsrecht in unserem Shop! Zum Shop