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Dokument-ID: 375995
1.5.1 Verfahren bei Ab- und Zuschreibungen
Das Verfahren bei Ab- und Zuschreibungen regeln die §§ 23 bis 25 LTG. Nach der Grundbuchsnovelle 2012 ist der Antrag in einem einzigen Gesuch zu stellen. Die Wahl, ob das Gesuch beim betroffenen Abschreibegericht oder beim betroffenen Zuschreibegericht eingebracht wird, liegt beim Antragsteller.