© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 376148

Ludwig Bittner - Kurt Lehner - Peter Höftberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2.2 Verzicht (§ 467 ABGB 2. Fall und §§ 1444 ff ABGB)

Afterhypothek

Der Gläubiger eines Vertragspfandrechtes kann auf die weitere Geltendmachung verzichten, indem er zB eine verbücherungsfähige Löschungserklärung ausstellt. Besonderes gilt für die Afterhypothek. Nach Verständigung von einer Afterpfändung wirkt der Verzicht nicht gegen den Afterpfandgläubiger, sodass die Hypothek nur mit dem Vorbehalt nach § 51 GBG gelöscht werden kann.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Kommentar Grundbuchsrecht in unserem Shop! Zum Shop