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Vorworte der Herausgeber und Autoren
Wir, das neue Autorenteam, bestehend aus Dr. Peter Höftberger, Dr. Franz Eberl, Ursula Longitsch und Alfred Michael Wolf, sind uns der Verantwortung, die wir mit der Weiterführung dieses Kommentares übernommen haben, sehr bewusst. Da wir uns schon vorher gut gekannt haben, fällt es uns leicht zusammenzuarbeiten und sehen wir unsere gemeinsame Stärke darin, dass einerseits zwei Mitglieder aus dem Notariat und zwei Mitglieder aus der Grundbuchsrechtspflege kommen und andererseits die intensive Kommunikation bei uns einen großen Stellenwert hat. So werden in unserem Kreis gemeinsame Vorgangsweisen und Interpretationen zuerst durchdiskutiert, bevor sie in den Kommentar einfließen.
Zunächst möchten wir uns auch auf diesem Weg bei den beiden bisherigen Autoren und Herausgebern, Herrn Univ.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittner und Dr. Kurt Lehner, für alle positiven Gedanken, die sie uns auf unseren weiteren, gemeinsamen Weg mitgegeben haben, herzlich bedanken. Aber auch für ihre bisherige hervorragende Arbeit, die ein hohes Niveau vorlegt und uns eine solide Basis bietet.
Die herrschende oder zumindest die gängigste Praxis des Grundbuchsrechtes getreu der Vision unserer Vorgänger darzustellen ist weiterhin unser Auftrag und unsere Herausforderung. An dieser Stelle danken wir Herrn Dr. Werner Höftberger, Richter in Ruhe des BG Salzburg, für seine Ratschläge und die außerordentlich gute Betreuung unseres Teams während der Überarbeitung des Kommentars.
St. Gilgen, Zell am See, Thalgau und St. Johann im Pongau, im September 2013
Dr. Peter Höftberger
Dr. Franz Eberl, M.B.L.
Ursula Longitsch
Alfred Michael Wolf
Im Jahr 1999 haben wir, Univ.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittner und Dr. Kurt Lehner, über Initiative des WEKA-Verlags (der heutigen Forum-Media) mit der praxisgerechten Aufarbeitung des Grundbuchsrechtes begonnen. Parallel dazu erschien die wichtige Sammlung der Muster für Grundbuchsgesuche von Vyhnalek, Buric und dem viel zu früh verstorbenen Leopold Graser.
Mit Kommentar und Mustersammlung sollte auf Basis der aktuellen Lehre und Rechtsprechung für die Praxis ein Produkt angeboten werden, das auf höchstem Niveau nicht nur das Grundbuchsgesetz, sondern alle damit praxisrelevanten, verzahnten Bereiche des Zivil- und Verwaltungsrechtes umfasst. Während der intensiven Betreuung des Kommentars durch fast eineinhalb Jahrzehnte hat die Arbeitsbelastung der bisherigen Autoren nicht nur durch die Tätigkeit in der Kanzlei, sondern besonders in der Standespolitik und bei Lehraufträgen derart zugenommen, dass es angebracht erscheint, die weitere Bearbeitung des Kommentars in die Hände einer neuen Generation zu legen.
Wir danken dem Verlag, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie allen Lesern für die gute Zusammenarbeit und viele zweckdienliche Hinweise zur Bearbeitung des Kommentars.
Gerade die rasante Entwicklung des Grundbuchsrechtes und die damit zusammenhängenden Rechtsgebiete in jüngster Zeit bieten für das neue Autorenteam eine interessante Herausforderung, die zum weiteren Erfolg des Kommentars beitragen wird.
Wien, im September 2013
Univ.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittner
Dr. Kurt Lehner