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1.1 Das Wohnungseigentumsgesetz 2002
Grundsätzliche Intentionen des WEG 2002
Im Zuge der beabsichtigten grundlegenden Reform des Wohnrechtes war nicht nur eine inhaltliche, sondern auch eine formale Verbesserung der Qualität des Wohnungseigentumsrechts gefordert. Es sollten die Formulierungen des WEG 1975 mit dem Ziel besserer Lesbarkeit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit sprachlich, terminologisch und systematisch optimiert aber auch fortgeführt werden. Um die formale Verbesserung zu erreichen, wurde jedenfalls die Schaffung eines neuen Gesetzes und nicht die bloße Novellierung des WEG 1975 angestrebt (Stabentheiner, immolex 2002, 163 ff). Das WEG 2002 ist am 26.04.2002 im BGBl I 2002/70 kundgemacht und am 01.07.2002 in Kraft getreten. Die Änderungen anderer Gesetze wurden in einem gesonderten Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002 (BGBl I 2002/71) zusammengefasst.