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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.1 Aktivlegitimation Vertragspartner, Treugeber

Im Fall einer mehrseitigen Treuhandschaft sind im Fall einer Sorgfaltsverletzung durch den Treuhänder alle Treugeber (Käufer, Verkäufer, Kaufpreis finanzierende Bank, Pfandgläubiger), denen durch die Sorgfaltswidrigkeit ein Schaden entstanden ist, zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aktiv legitimiert. Auch bei einer Vertragserrichtung sind alle Vertragsparteien im Falle eines durch Sorgfaltswidrigkeit des Vertragserrichters entstandenen Schadens aktiv legitimiert, Schadenersatzansprüche gegen den Vertragserrichter geltend zu machen.

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