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Dokument-ID: 1278943
5 Aufklärung über Verjährungsfristen und Fristenkontrolle
Fristen sind in der Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung von zentraler Bedeutung. Sie betreffen nicht nur die Durchführung des Grundgeschäfts, sondern auch Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Rücktritts-, Anfechtungs- und Verjährungsfragen. Der Vertragserrichter muss jene Fristen beachten und überwachen, deren Wahrung er nach dem Mandat übernommen hat oder die für die von ihm geschuldete Durchführung unmittelbar erforderlich sind.