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Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Grundlagen und Rechtsquellen

Der Kreditvertrag findet seine gesetzliche Grundlage in den §§ 983 ff ABGB und ist als Konsensualvertrag einzuordnen. Durch den Kreditvertrag verpflichtet sich der Kreditgeber, dem Kreditnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe auf Zeit zu überlassen, während der Kreditnehmer zur Rückzahlung des Kapitals sowie zur Entrichtung der vereinbarten Zinsen verpflichtet ist.

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