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1.3 Beratungs- und Aufklärungspflichten des Vertragserrichters
Haftungsrisiken bei fehlerhafter Vertragsgestaltung
Die anwaltliche Haftung bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen knüpft maßgeblich daran an, ob der Rechtsanwalt den Parteiwillen zutreffend erfasst, rechtlich korrekt umsetzt und die Parteien über die Reichweite sowie die Grenzen der Vereinbarung ausreichend aufklärt. Nach ständiger Rechtsprechung schuldet der Rechtsanwalt zwar keinen bestimmten Prozesserfolg, jedoch eine fachgerechte Beratung und Vertragsgestaltung entsprechend dem Stand der Rechtsprechung und Lehre. Fehler bei der Formulierung oder rechtlichen Einordnung von Vereinbarungen können daher zu Schadenersatzansprüchen führen, wenn dadurch die von den Parteien angestrebten Rechtsfolgen nicht eintreten.