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5.4 Besondere Treuhandkonstellationen
Die Treuhand für mehrere Projekte eines Bauträgers oder die Abwicklung in Krisensituationen stellen den Treuhänder vor erhöhte Anforderungen an Organisation, Dokumentation und Risikomanagement. Gerade in diesen Konstellationen droht eine Kumulation von Haftungsrisiken, da die gesetzlichen Pflichten des § 12 BTVG (Überwachung, Prüfung, Belehrung) mit den allgemeinen Sorgfaltsanforderungen eines sachkundigen Fachmanns (§ 1299 ABGB) zusammentreffen. Eine unzureichende Bewältigung dieser Sondersituationen kann nicht nur zu ungesicherten Auszahlungen oder Verlusten der Erwerber führen, sondern den Treuhänder persönlich haftbar machen.