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Tanja Stangl-Fraberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Bodenbeschaffenheit, Kontaminationen und Altlasten

Bodenbeschaffenheit als vertragsrelevante Eigenschaft

Die Beschaffenheit des Bodens (Bodendichte, Verunreinigungen etc) stellt eine wesentliche Eigenschaft einer Liegenschaft dar: Soll ein Grundstück noch bebaut werden, ist die Bodenbeschaffenheit zu berücksichtigen, da sie Aufwand und Kosten einer Bauführung maßgeblich beeinflusst. Der Erwerber einer bebauten Liegenschaft sollte daher Augenmerk auf die Bodenbeschaffenheit legen, andernfalls könnte er böse Überraschungen – bspw in Form von notwendigen Verdichtungsmaßnahmen des Bodens für die Bebauung oder von behördlichen Sanierungsaufträgen – erleben. Wie lässt sich dieses Risiko der Bodenbeschaffenheit in den Griff bekommen?

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