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Eva-Maria Hintringer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.1 Testament gilt für die aktuelle Lebenssituation und Vermögenslage

Ein wesentlicher, gleich eingangs zu klärender Aspekt der Beratung im Hinblick auf eine Testamentserrichtung, ist die Aufklärung des Mandanten darüber, dass die letztwillige Verfügung die Rechtsnachfolge im Wesentlichen nur ausgehend von der aktuellen Lebenssituation und Vermögenslage regeln kann. Das Testament wird für den hypothetischen baldigen Todesfall errichtet und stellt keine (ausreichende) präventive Verfügung für den möglicherweise erst Jahre oder Jahrzehnte später eintretenden Todesfall dar. Ein „Testament auf Lebenszeit“, das Mandanten etwa zum Pensionsantritt oder zu einem runden Geburtstag mit der Überlegung errichten wollen, dass diese Verfügung nun ein für alle Mal die Rechtsnachfolge regeln werde, ist kaum möglich und auch nicht sinnvoll.

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