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Neu Dokument-ID: 1279179

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Gestaltungsmöglichkeiten einer Scheidungsfolgenvereinbarung – Aufklärungs- und Belehrungspflichten und Haftungsrisiken

Obsorge

Bei minderjährigen Kindern ist die Obsorge zwingender Bestandteil der Scheidungsfolgenvereinbarung. Seit der Obsorgereform 2013 bildet die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung den gesetzlichen Regelfall. Eine ausdrückliche Vereinbarung ist daher nur erforderlich, wenn die Obsorge künftig einem Elternteil allein zukommen soll oder bei einer besonderen Betreuungsform (insbesondere Doppelresidenz).

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