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Dokument-ID: 1279666
3 Gestaltungsspielräume im Gesellschaftsvertrag
Gesellschaftsverträge dürfen und sollen Regelungen enthalten, die über den gesetzlichen Mindestinhalt hinausgehen. Diese Gestaltungsspielräume enden jedoch dort, wo zwingendes Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltungsvorschriften, Gläubigerschutz, Treuepflichten oder § 879 ABGB entgegenstehen. Der Vertragserrichter muss daher nicht nur die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit, sondern auch die Durchsetzbarkeit der gewünschten Klausel prüfen.