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1 Grundlagen der Vertragserrichtung und Haftung
Vertragserrichtung im Bauträgerbereich
Die sorgfältige Vertragserrichtung bildet das Fundament der Haftungsvermeidung für Rechtsanwälte und Notare im Bauträgerbereich. Sie übernehmen nicht nur die Erstellung des Bauträgervertrags, sondern gem § 12 Abs 2 BTVG kann nur ein Rechtsanwalt oder Notar als Treuhänder bestellt werden. Daher treffen sie umfassende gesetzliche und vertragliche Pflichten gegenüber dem Erwerber. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zu persönlicher Haftung aus Auftrag (§§ 1002 ff ABGB), Schutzgesetzverletzung (§ 1311 ABGB iVm BTVG) oder deliktischer Haftung führen. Der Oberste Gerichtshof betont den Schutzzweck des BTVG zugunsten des Erwerbers und legt für die Tätigkeit des Vertragserrichters und Treuhänders einen strengen Sorgfaltsmaßstab an (§ 1299 ABGB).