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Eva-Maria Hintringer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Haftungsvermeidung bei der Rechtsberatung über die Testamentserrichtung

Praktisch gibt es zwei Tätigkeitsbereiche, aus denen für den Rechtsanwalt oder Notar eine Haftung resultieren kann: die unvollständige oder unrichtige Rechtsberatung und die Errichtung eines wegen Formmangels unwirksamen Testaments.

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