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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Hinweise zu vertraglichen Haftungsbeschränkungsklauseln

Unter dem Begriff „Haftungsbeschränkungsklauseln“ versteht man Vertragsklauseln, welche die Haftung der Vertragsparteien im Schadensfall begrenzen oder ausschließen. Diese Klauseln kommen in der Praxis in vielen Verträgen zum Einsatz, insbesondere in solchen, die mit hohen Risiken verbunden sind.

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