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Dokument-ID: 1278945
6 Mitverschulden des Mandanten und Eigenverantwortung
Auch der Mandant trägt Verantwortung für seine Entscheidungen und für die Mitwirkung an der Vertragsabwicklung. Ein Mitverschulden kann zu einer anteiligen Kürzung des Schadenersatzanspruchs führen. Voraussetzung ist, dass die Partei durch ein eigenes sorgfaltswidriges Verhalten zur Entstehung oder Vergrößerung des Schadens beigetragen hat.